Die ambulante Betreuung gemäß § 45 SGB XI bietet pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen wertvolle Unterstützung im Alltag.
Diese Form der Betreuung ermöglicht es Betroffenen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten bzw. häuslichen Umgebung zu leben.
Durch unsere individuellen und bedarfsgerechten Betreuungsangebote werden ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit nachhaltig gefördert.
Für Angehörige bedeutet die ambulante Betreuung von Aidamo eine spürbare Entlastung, da sie sich auf kompetente Fachkräfte verlassen können, die bei der Pflege und Betreuung unterstützen.
Dadurch bleibt mehr Raum für gemeinsame, stressfreie Zeit und familiäre wie auch andere soziale Beziehungen können gestärkt werden.
Um die Leistungen der ambulanten Betreuung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad gemäß den Richtlinien des SGB XI vorliegen.
Weiterhin ist es notwendig, dass die pflegebedürftige Person zuhause lebt und die Betreuung durch einen anerkannten ambulanten Dienst, wie zum Beispiel dem unseren, erfolgt.
Insgesamt trägt die ambulante Betreuung gemäß § 45 SGB XI maßgeblich dazu bei, das Wohlbefinden und die Lebensfreude von pflegebedürftigen Menschen und ihren Familien und Freunden zu steigern.
Wir bieten umfassende und bedarfsgerechte Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
Unsere Leistungen im Überblick:
-Unterstützung bei täglichen Aktivitäten, wie Einkaufen, Kochen, Spazierengehen, oder Begleitung zu Arztbesuchen.
-Förderung sozialer Kontakte durch Begleitung bei Freizeitaktivitäten oder Besuch von Veranstaltungen.
-Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie Putzen, Wäsche waschen, Bügeln oder Gartenarbeit.
-Unterstützung bei der Organisation des Haushalts und der Durchführung von alltäglichen Aufgaben.
-Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, bspw. demenziell Erkrankte, durch Beaufsichtigung und Unterstützung bei der Orientierung.
-Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger durch stundenweise Betreuung der Pflegebedürftigen.
-Unterstützung bei der Mobilität innerhalb und außerhalb der Wohnung, beispielsweise beim Aufstehen, Gehen oder Transfer in einen Rollstuhl.
-Begleitung bei Wegen außerhalb der Wohnung, um die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
-Beratung zur optimalen Gestaltung der Betreuung sowie zu Entlastungsmöglichkeiten.
-Vermittlung von Schulungen und Kursen für pflegende Angehörige, um ihnen das notwendige Wissen und die Fähigkeiten für die häusliche Pflege nahezubringen.
Nelson Mandela
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